Facheinschlägige Praxis versus berufsorientierte Praxis
Facheinschlägige Praxis
Für StudienbeginnerInnen des neuen Master Sozialpädagogik (beginnend ab WS 23/24) gelten neue Bestimmungen für die Absolvierung der facheinschlägigen Praxis.
Vor der Absolvierung des Praktikums ist die Genehmigung vorab einzuholen - Bekanntgabe/Genehmigung der forschungsorientierten Praxis
Genauere Informationen finden Sie auch hier
Forschungsorientierte Praxis (Studienplan alt)
Diese Bestimmungen gelten nicht für Studierende, die sich schon im auslaufenden Master Sozialpädagogik befinden. Hier erfolgt die Zuteilung eines Betreuers/Betreuerin ausschließlich über das Sekretariat für Sozialpädagogik. Melden Sie sich bei Anneliese Pirs entweder per Mail unter anneliese.pirs(at)uni-graz.at oder persönlich im Sekretariat für Sozialpädagogik.
Forschungsorientierte Praktika im Arbeitsbereich Elementarpädagogik organisieren Eva Stefanec-Pölzl sowie Lars Eichen: eva.stefanec@uni-graz.at; lars.eichen(at)uni-graz.at.
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem
- Leitfaden
- Download Formular: Bestätigung zur Begleitung der forschungsorientierten Praxis
Berufsorientierte Praxis
Es ist möglich, sich eine Berufstätigkeit als Freies Wahlfach anrechnen zu lassen. Die Anrechnung der berufsorientierten Praxis erfolgt über das URBI-Dekanat:
https://urbi.uni-graz.at/de/studieren/organisatorisches/anerkennungen-und-zeugnisnachtraege/
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Mo.-Do. 10-12 Uhr
Mi. 13.30-15 Uhr