Schritte zur Zulassung
In 5 Schritten zum Doktoratsstudium an der URBI
Vor dem Studium:
1. Schritt:
Vorab-Einigung mit einer Betreuerin oder einem Betreuer über die Betreuung der Dissertation (persönliches Gespräch) und das Dissertationsthema. Betreuerin oder Betreuer können nur habilitierte Mitglieder der jeweiligen Doktoratsschule an der URBI sein. Diese Vorab-Einigung soll den weiteren Prozess zur Zulassung zum Studium und zur Anmeldung zur Doktoratsschule vereinfachen.
Das Ergebnis ist mittels des Formulars Vorab-Einigung und Anmeldung zur Doktoratsschule schriftlich festzuhalten und hat neben den Daten der/des Studierenden und der Betreuerin oder des Betreuers auch das zu beantragende Studium (Auswahl des Curriculums), einen Arbeitstitel sowie eine Kurzbeschreibung (als Beilage) des Forschungsziels bzw. der Forschungsfrage zu beinhalten. Dieses Formular ist bei der entsprechenden Institutsleitung und Doktoratsschulenleitung zur Genehmigung vorzulegen und im Anschluss im Dekanat der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät (Prüfungsreferat, Merangasse 18/EG) einzureichen. Hier erfolgt die Genehmigung durch den zuständigen Studiendekan.
2. Schritt:
Beantragung der Zulassung zum Doktoratsstudium. Die Zulassung zum Doktoratsstudium erfolgt durch die Studien- und Prüfungsabteilung. Für die Zulassung benötigen Sie die Nachweise des Abschlusses eines fachlich in Frage kommenden Master- oder Diplomstudiums (Diplomprüfung- oder Masterzeugnis, Sponsionsbescheid) sowie eine Kopie des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars Vorab-Einigung und Anmeldung zur Doktoratsschule. Diese Kopie erhalten Sie im Dekanat der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät (Prüfungsreferat, Merangasse 18/EG) nach der Genehmigung durch den zuständigen Studiendekan.
Im ersten Semester des Studiums:
3. Schritt:
Verfassen eines Exposés. Das Exposé (Beschreibung des Dissertationsprojekts), muss folgende Punkte enthalten:
- die Zielsetzungen und Forschungsfragen,
- eine ausfürliche Literaturdiskussion zum Stand der Forschung,
- die Forschungsmethoden,
- den wissenschaftlichen Mehrwert und die Projektimplikationen
- einen Zeitplan (die Dauer des Doktoratsstudiums beträt mindestens 6 Semester) sowie
- eine umfassende Bibliographie.
Aus dem Exposé müssen Sinnhaftigkeit und Durchführbarkeit des Dissertationsvorhabens überzeugend hervorgehen.
4. Schritt:
Mit der Betreuerin / dem Betreuer die Betreuungsvereinbarung abschließen sowie und eine/einen Mentor/in wählen. Als Betreuerin bzw. Betreuer der Dissertation kommt jedenfalls nur eine Person mit einer Lehrbefugnis (Habilitation) in Frage, die der jeweiligen Doktoratsschule angehört. Auch der Mentor / die Mentorin ist im Regelfall aus den Mitgliedern der Doktoratsschule zu wählen. Im Bedarfsfall können auch andere Personen mit einer Lehrbefugnis (Habilitation) an einer Universität oder Forschungseinrichtung als Mentor / Mentorin beantragt werden, wenn sie für das Gebiet oder Teilgebiet habilitiert sind, dem die Dissertation zuzuordnen ist. Die Aufgabe des Mentors / der Mentorin ist, die/den Doktorandin/en sowie die/den Betreuer/in im Hinblick auf eine adäquate Ausbildung sowie effektive Betreuung zu unterstützen und den Fortgang des Dissertationsprojekts zu beobachten. Das Formular Betreuungsvereinbarung für Dissertationen muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben und sodann gemeinsam mit dem Exposé am Dekanat der URBI-Fakultät (Prüfungsreferat, Merangasse 18) eingereicht werden.
5. Schritt:
Festlegen des Pflicht- und Wahlfaches sowie Auswahl der Lehrveranstaltungen: Verwenden Sie Protokollblatt für das Doktoratsstudium, um nach Rücksprache mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin Ihrer Dissertation die Bezeichnung Ihres Dissertationsfaches und des Wahlfaches festzulegen. Tragen Sie auch bereits die geplanten Lehrveranstaltungen in dieses Formular ein, um im Vorhinein sicherzustellen, dass diese Lehrveranstaltungen für das Pflichtfach, das Wahlfach und gegebenenfalls für das interdisziplinäre Methodenfach geeignet sind. Beachten Sie dabei, dass es sich grundsätzlich um Lehrveranstaltungen handeln muss, die eigens für das Doktoratsstudium angeboten werden. Ausgeschlossen sind jedenfalls Lehrveranstaltungen, die auch einem Bachelorstudium zugeordnet sind. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Wahlfachs bzw. der Lehrveranstaltungen obliegt dem Studiendekan bzw. der Studiendekanin.
Basierend auf den vorgelegten Unterlagen erfolgt nun die formale Aufnahme in die Doktoratsschule durch den Studiendekan.
Kontakt
Institut
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Mittwoch während der vorlesungsfreien Zeit: 13.00 - 15.00 Uhr