Wissenswertes zu den Doktoratsstudien
Doktoratsschule Erziehungswissenschaft
Die Doktoratsschule "Erziehungswissenschaften" wurde vom Rektorat mit 15.12.2011 als fakultäres Zentrum (gem. § 15 des Organisationsplans) der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät eingerichtet.
Gründungserklärung der Doktoratsschule Erziehungswissenschaft (Neufassung vom 13.7.2024)
Leitung: Univ.-Prof.in Dr.in Annette Sprung
Stellvertr. Leitung: Univ.-Prof.in Dr.in Marion Thuswald
Das Studium selbst erfolgt nach dem vom Senat der Universität Graz am 29.6.2023 beschlossenen Curriculum für das interdisziplinäre Doktoratsstudium an der URBi-Fakultät und nach dem vom Senat der Universität Graz am 22.5.2024 beschlossenen Curriculum für das geisteswissenschaftliche Doktoratsstudium an der URBi-Fakultät .
Für das auslaufende Curriculum für das geisteswissenschaftliche Doktoratsstudium an der URBi-Fakultät von 2016 gilt folgende Regelung: Studierende, die dem Curriculum 2016 unterstellt sind, sind berechtigt, ihr Studium nach den Bestimmungen des Curriculums 2016 innerhalb von 8 Semestern abzuschließen. Wird das Studium bis zum 30.09.2028 nicht abgeschlossen, sind die Studierenden dem Curriculum für das geisteswissenschaftliche Doktoratsstudium an der URBI-Fakultät in der jeweils gültigen Fassung zu unterstellen. Studierende nach dem bisher gültigen Curriculum sind jederzeit, während der Zulassungsfristen berechtigt, sich dem aktuell gültigen Curriculum zu unterstellen.

Mein Weg durch das Doktoratsstudium
Vor dem Studium
Über die Zulassung zum Doktoratsstudium entscheidet eine Auswahlkommission, die sich aus drei Personen zusammensetzt (Erstbetreuer/ Erstbetreuerin, Leiter/ Leiterin der Doktoratsschule, Studiendekan/Vizestudiendekanin). Da die Entscheidung im Rahmen eines qualitativen Aufnahmeverfahrens einige Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir Sie, folgende Bewerbungsfrist zu beachten:
Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2025 beginnt am 1. Dezember 2024 und endet am 30. April 2025!
1. Schritt
Für die Beantragung zur Zulassung zum Doktoratsstudium wird zu allererst ein Forschungsthema und ein/e Betreuer:in benötigt. Eine Betreuung kann nur von habilitierten Mitgliedern der Doktoratsschule erfolgen. Im Absprache mit der betreuenden Person ist der Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium und Aufnahme in die Doktoratsschule schriftlich festzuhalten und hat neben den Daten der/des Studierenden und der/des Betreuer:in auch das zu beantragende Studium (Auswahl des Curriculums), einen Arbeitstitel sowie eine Kurzbeschreibung (als Beilage) des Forschungsziels bzw. der Forschungsfrage und die Betreuungsvereinbarung zu beinhalten.
Es ist weiters jedenfalls ein/e Zweitbetreuer:in zu wählen und optional ein/e Mentor:in. Dies können Personen mit einer Lehrbefugnis (Habilitation) an einer Universität oder Forschungseinrichtung sein, wenn sie für das Gebiet oder Teilgebiet habilitiert sind, dem die Dissertation zuzuordnen ist. Die Aufgabe der/des Mentor:in ist, die/den Doktorand:in sowie die/den Betreuer:in im Hinblick auf eine adäquate Ausbildung sowie effektive Betreuung zu unterstützen und den Fortgang des Dissertationsprojekts zu beobachten.
Bitte beachten Sie auch die hier verlinkten Hinweise zum Zulassungsprozess für das interdisziplinäre Doktoratsstudium!
2. Schritt:
Im zweiten Schritt folgt die Bewerbung zum Doktoratsstudium mit dem Bewerbungstool der Uni Graz.
Für diese Online-Bewerbung sind folgende Unterlagen verpflichtend notwendig:
- Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium und Aufnahme in die Doktoratsschule
- Aktuelles Foto/Lichtbild (entsprechend der Kriterien für Passfotos)
- Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- E-Card
- Nachweis über abgeschlossene Studien
- Liste der besuchten Lehrveranstaltungen des Vorstudiums
- Antrag auf Zulassung zum Studium
- Abstract/Exposé
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
Während des Doktoratsstudiums
Nachdem du dich erfolgreich zum Doktoratsstudium gemeldet und die Zulassung erlangt hast, kannst du dich auf dein Forschungsthema konzentrieren. Allerdings solltest du dabei im Laufe deines Studienfortschritts ein paar organisatorische Dinge keinesfalls vergessen.
Unten sind die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.
Festlegung der Lehrveranstaltungen
Verwenden Sie das "Protokollblatt für das Doktoratsstudium", um nach Rücksprache mit der/dem Betreuer:in Ihrer Dissertation die Bezeichnung Ihres Dissertationsfaches und des Wahlfaches festzulegen. Tragen Sie auch bereits die geplanten Lehrveranstaltungen in dieses Formular ein, um im Vorhinein sicherzustellen, dass diese Lehrveranstaltungen für das Pflichtfach, das Wahlfach und gegebenenfalls für das interdisziplinäre Methodenfach geeignet sind. Beachten Sie dabei, dass es sich grundsätzlich um Lehrveranstaltungen handeln muss, die eigens für das Doktoratsstudium angeboten werden. Ausgeschlossen sind jedenfalls Lehrveranstaltungen, die auch einem Bachelorstudium zugeordnet sind. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Wahlfachs bzw. der Lehrveranstaltungen obliegt der/dem zuständigen Studiendekan:in.
Sollten Sie in Betracht ziehen, im Wahlfach diverse wissenschaftliche Leistungen (Konferenzbeiträge, Workshop-Teilnahmen,...) anstelle von Lehrveranstaltungen heranzuziehen, kontaktieren Sie bitte das URBI-Prüfungsreferat unter urbi.anerkennung(at)uni-graz.at, um das genaue Vorgehen zu besprechen.
Als Pflicht- und/oder Wahlfach können im Doktoratsstudium an der Doktoratsschule Erziehungswissenschaften folgende Fächer gewählt werden:
- Allgemeine Pädagogik
- Weiterbildung
- Sozialpädagogik
Inklusive Pädagogik
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Richtlinie der Doktoratsschule Erziehungswissenschaft zur Anerkennung von wissenschaftlichen Leistungen
Protokollblatt für das geisteswissenschaftliche Doktorat
Protokollblatt für das interdisziplinäre Doktorat 16W
Protokollblatt für das interdisziplinäre Doktorat Curriculum 2023
Gegen Ende des Studiums
Ist der Titel meiner Dissertation noch aktuell: Geben Sie Änderungen des Titels der Dissertation mittels des Formulars "Änderung des Titels der Dissertation" umgehend bekannt. Beachten Sie dabei die Bearbeitungsdauer im Prüfungsreferat. Änderungen des Titels sind jedenfalls rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Einreichung der Dissertation zu melden. Eine eigenständige Änderung oder eine Änderung durch die Betreuerin oder den Betreuer in UGO ist nicht zulässig!
Formular: Änderung des Titels der Dissertation
Bitte beachten Sie: Die gesamte Dissertation, vor allem aber das Titelblatt, muss die Vorgaben der „ÖNORM - Empfehlung für die äußere Gestaltung von Hochschulschriften“ erfüllen. Dazu stellt das Dekanat auf seiner Website Muster der Titelblätter zur Verfügung. Diese Mustervorlagen können verwendet und natürlich hinsichtlich der Formatierung und der Schriftart/Schriftgröße an die Dissertation angepasst werden. Die Verwendung von Logos am Titelblatt ist nicht gestattet. Aus Datenschutzgründen darf keine ehrenwörtliche Erklärung der Arbeit beigefügt werden!
Kumulative Dissertation: Im interdisziplinären Doktoratsstudium können Sie eine kumulative Dissertation zur Begutachtung einreichen. Eine solche Dissertation muss allerdings bestimmte formale Kriterien erfüllen, um vom Studiendekan zur Begutachtung freigegeben werden zu können. Dies wären:
- die „Richtlinie des Studiendirektors betreffend die Abfassung von kumulativen Dissertationen, sofern diese in den Curricula vorgesehen sind“
- formale Vorgaben im Curriculum (§ 7 Abs. 2) bzw. die "Richtlinie der Doktoratsschule Erziehungswissenschaften zur kumulativen Dissertation"
- Bei Publikationen mit mehreren Autorinnen bzw. Autoren müssen Sie in der Dissertation ihre konkreten Leistungen für die jeweiligen Publikationen so genau wie möglich beschreiben, sodass eine gesonderte Beurteilung Ihrer Leistungen möglich ist.
- Sollten die Publikationen noch nicht veröffentlicht sein, weisen Sie bitte mit der Abgabe entsprechender Belege den Status der jeweiligen Publikationen nach (z.B. Acceptance letter oder Screenshot des Online submission Systems).
Download: ÖNORM - Empfehlung für die äußere Gestaltung von Hochschulschriften
Download: Mustertitelblatt
Download: Richtlinie der Doktoratsschule Erziehungswissenschaften zur kumulativen Dissertation
Vorschlag der Beurteilerinnen bzw. Beurteiler der Dissertation:
Geisteswissenschaflichen Dokotratsstudium (Version 16 W!!)
Die Betreuerin bzw. der Betreuer der Dissertation ist laut Studienplan auch gleichzeitig eine Beurteilerin bzw. ein Beurteiler. Sie haben das Vorschlagsrecht für zumindest eine weitere Person, welche ihre Dissertation begutachten soll.
Interdisziplinäres und geisteswissenschaftliches Doktoratsstudium:
Es müssen mindestens zwei Beurteiler:innen bestellt werden. Auf deinen Antrag hin, können auch drei Beurteiler:innen eingesetzt werden. Vordergründiges Kriterium ist die fachliche Eignung der ausgewählten Personen. Idealerweise kommt zumindest ein/e Beurteiler:in nicht von der Universität Graz.
Ihren Vorschlag reichen Sie mittels des Formulars "Bekanntgabe/Änderung der Gutachterinnen/Gutachter der Dissertation" unter urbi.doktorat(at)uni-graz.at ein. Es empfiehlt sich eine vorangehende Abstimmung mit der zuständigen Studiendekanin.
Bitte beachten Sie, dass es der Studiendekanin frei steht, weitere Beurteilerinnen bzw. Beurteiler der Dissertation zuzuteilen.
Elektronische Einreichung
Nach der elektronischen Einreichung deiner Dissertation wird diese einer formalen Prüfung unterzogen (Titelblatt, Einhaltung der Richtlinie des Studiendirektors und der curricularen Vorgaben bei Publikationen,….). Tauchen hier Unstimmigkeiten auf, wirst du von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter des Dekanats kontaktiert. Ist alles in Ordnung, erfolgt die Freigabe deiner Abschlussarbeit in UGO. Danach wird die Plagiatsprüfung durchgeführt und die Dissertation in digitaler Form an die Beurteiler:innen weitergeleitet.
Sobald alle Gutachten im Dekanat eingelangt und von der/dem zuständigen Studiendekan:in genehmigt wurden, wird die Note der Dissertation in UGO eingetragen. Ab diesem Zeitpunkt kannst du Einsicht in die Gutachten erlangen.
Die Einreichung der Dissertation zur Beurteilung ist unabhängig vom Status der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und somit jederzeit möglich!
Gegebenenfalls kann ein gut begründeter Antrag auf befristeten Ausschluss der Benützung (Sperre) der Dissertation eingereicht werden.
Einreichung der Lehrveranstaltungen:
Siehe dazu auch "Während des Studiums - Schritt 5" Für den Abschluss des Studiums ist es jedenfalls erforderlich, ein korrektes Protokollblatt im Prüfungsreferat einzureichen. Dies kann grundsätzlich jederzeit, spätestens jedoch bei Einreichung der Dissertation im Prüfungsreferat erfolgen.
Bitte prüfe auch deinen Studienfortschritt in der App "Mein Studium" auf UNIGRAZonline. Eine entsprechende Anleitung für die Zuteilung von Leistungen zu deinem Studium findest du hier.
Anmeldung zum Rigorosum bzw. Defensio
Anmeldung zur Abschlussprüfung: Voraussetzung für die Abhaltung der kommissionellen Abschlussprüfung (Rigorosum/Defensio) ist die positive Beurteilung der Dissertation und die positive Ablegung aller im Curriculum vorgesehenen Prüfungsleistungen. Die Anmeldung zum Rigorosum/zur Defensio erfolgt mittels des Formulars "Anmeldung zum Rigorosum" im Dekanat und muss spätestens drei Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin eingebracht werden (2 Wochen Ausschreibungsdauer). Fehlt 2 Wochen vor dem geplanten Termin noch eine der oben genannten Voraussetzungen (zum Beispiel ein Gutachten), ist die Anmeldung hinfällig und es muss ein neuer Termin vereinbart werden. Bedenken Sie bei der Terminplanung, dass die gesetzliche Begutachtungsfrist für Dissertationen vier Monate ab vollständiger Einreichung der Dissertation im Prüfungsreferat beträgt.
Ort und Zeit des Rigorosums ist grundsätzlich durch die/den Studierenden selbst zu koordinieren. Sollten Sie Unterstützung bei der Raumsuche benötigen, wenden Sie sich bitte an das Dekanat. Reisekosten von externen Prüferinnen bzw. Prüfern können von der Fakultät nicht übernommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf ein Mitglied des Prüfungssenats via Skype zuzuschalten, sofern dem alle Mitglieder der Prüfungskommission zustimmen.
Formular: Anmeldung zum Rigorosum
Informationen zu den Doktoratsstudien
In der Doktoratsschule Erziehungswissenschaften können das Interdiziplinäre Doktoratsstudium oder das Geisteswissenschaftliche Doktoratsstudium absolviert werden.
Curriculum für das interdisziplinäre Doktoratsstudium an der URBi-Fakultät
Curriculum für das geisteswissenschaftliche Doktoratsstudium an der URBi-Fakultät .
Die administrative Abwicklung des Doktoratsstudium erfolgt über das URBI-Dekanat: