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5. Fristenlauf für den Abschluss von Masterstudien

 

Vor Einreichung der fertigen Masterarbeit sind das Prüfungsprotokoll, der Transcript of Record vom Masterstudium und Bescheide, sowie die Praxisbestätigung am Institut (bei Frau Seiser) einzureichen.

Danach kann die Einreichung der fertigen Masterarbeit in UniGrazOnline spätestens 8 Kalenderwochen vor dem geplanten Termin zur kommissionellen Prüfung erfolgen. Bitte beachten Sie auch die in der Anleitung angeführten Hinweise zur Erstellung einer PDF-A konformen Datei: Anleitung zum Einreichen der Abschlussarbeit in UniGrazOnline
Der/die Begutachter/in hat 8 Wochen Zeit für die Beurteilung der Mastarbeit.

Zweitprüfer/in für die kommissionelle Masterprüfung:
Nach Einreichung der gebundenen Masterarbeit im URBI-Dekanat vereinbaren Sie die Zweitprüferin bzw. den Zweitprüfer und das gewählte Fach ausschließlich mit Frau Elisabeth Seiser am Institut. Mit der schriftlichen Bestätigung von Frau Seiser können Sie mit der zugeteilten Prüferin/ dem zugeteilten Prüfer die Literatur vereinbaren.

Die Anmeldung zur kommissionellen Masterprüfung erfolgt nach dem Einlangen eines positiven Gutachtens über die Masterarbeit bei Frau Seiser.

 

Prüfungstermine sind in folgenden Monaten vorgesehen:

  • Oktober
  • November
  • Jänner
  • März
  • April
  • Ende Juni

 

Kontakt

Studienangelegenheiten und Studienabschlüsse
8010 Graz, Merangasse 70/II
Elisabeth Seiser Telefon:+43 (0)316 380 - 2546

Dienstag und Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 13.00 - 15.00 Uhr

Die Einreichung von Studienabschlüssen erfolgt per Mail

Kontakt

Institutsmanagement
Merangasse 70/II, 8010 Graz
Amtsdirektorin Sabine Habersack MSc Telefon:+43 (0)316 380 - 2535
Fax:+43 (0)316 380 - 9710

Dienstag, Donnerstag von 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch während der vorlesungsfreien Zeit: 13.00 - 15.00 Uhr
Sprechstunden und Beratungen nach Vereinbarung

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